Streuobstwiese
Die Streuobstwiesen in der Fränkischen Schweiz.
Streuobstwiesen im Landkreis Forchheim
Die Streuobstwiesen in unserem Landkreis sind ein Markenzeichen der sonnenexponierten Hänge der Fränkischen Schweiz im Landkreis Forchheim. Besonders die im Frühjahr prächtig blühenden Baumkronen der Kirschen prägen seit Jahrhunderten das Bild unserer Kulturlandschaft.
Damit sie auch in Zukunft Bestand haben werden unter anderem über den Landschaftspflegeverband Neu- und Nachpflanzungen sowie der Schnitt der Obstbäume gefördert.
Damit sie auch in Zukunft erhalten bleiben, gibt es neben den verschiedenen Zielen im Projekt
"Streuobstlandschaften im Landkreis Forchheim – Erhalt, Pflege, Verwertung", zusätzlich Förderungen zu Neu- und Nachpflanzungen sowie dem ökologischen Pflegeschnitt von Streuobstbäumen, abgewickelt über den Landschaftspflegeverband Forchheim e.V.
Entstehung und Erhalt Ihrer Streuobstwiese
Die Bayerische Regierung hat sich zum Ziel gesetzt bis 2035, neben dem Erhalt bereits bestehender Bestände, zusätzlich 1 Mio. Streuobstbäume zu pflanzen. Streuobstwiesen mit ihrem Totholz, Baumhöhlen und Stockwerkaufbau sind Hotspots der Biodiversität und Lebensraum für seltene Tiere, Pflanzen und Pilze.
Der Erhalt dieser traditionellen Nutzungsform, aus welcher wertvolle Produkte hervorgehen, soll durch richtige Pflege und Pflanzung gefördert werden.
Eine Streuobstwiese an- oder nachpflanzen
Es gibt mehrere unterschiedliche Förderprogramme für das Anlegen von Streuobstwiesen. Neben der Förderung über uns (Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)) gibt es auch „Streuobst für Alle“, das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP). Eine Übersicht dazu finden Sie in der Zusammenstellung „Die Förderprogramme im Bayerischen Streuobstpakt“ (PDF zum Downloaden).
Bitte entscheiden Sie sich für ein einziges Förderprogramm pro Flurnummer.
Voraussetzungen für eine Förderung über uns, den Landschaftspflegeverband Forchheim:
- Geplante Pflanzung von mindestens 10 Hochstamm-Streuobstbäumen mit mind. 10 m Pflanzabstand.
- Lage der Fläche im Landkreis Forchheim.
- Die Pflege (jährliche Mahd, Pflanz- und Pflegeschnitte, Wässern, usw.) der Bäume wird von Ihnen übernommen oder organisiert.
- Ausfälle innerhalb der ersten fünf Jahre müssen auf eigene Kosten nachgepflanzt werden.
Vorteile der Förderung über den Landschaftspflegeverband:
- Finanzielle Unterstützung der Eigentümer in Höhe von aktuell 120 Euro pro Baum. Die Summe unterstützt den Antragsteller bei den Kosten für die Anschaffung der Bäume inkl. Material (Verbissschutz, Pfosten, Anbindematerial, ggf. Wühlmauskorb) und für die Pflege in den ersten 5 Jahren.
- Fundierte fachliche Beratung zur Streuobstpflanzung: Prüfung der Fläche auf Eignung, Sortenempfehlung, Pflanz- und Schnittkurse, ausführliche Informationen für eine erfolgreiche und fachgerechte Pflanzung und Pflege.
Bei Interesse an der LNPR-Förderung über den Landschaftspflegeverband füllen Sie bitte unverbindlich das Anfrage-Formular aus und schicken es an uns zurück.
Dieses dient nur als vorläufiger Informationsaustausch und verpflichtet Sie zu keiner Maßnahme.
Unsere Sortenempfehlungen
Für Neupflanzungen im Landkreis empfehlen wir folgende Obstsorten:
• Empfehlenswerte
Apfelsorten für den Streuobstanbau
• Empfehlenswerte
Birnensorten für den Streuobstanbau
Weiterführende Informationen zu Thema: "Streuobstlandschaften im Landkreis Forchheim – Erhalt, Pflege, Verwertung".
Ökologischer Pflegeschnitt von Streuobstbäumen
Die Pflege und der Erhalt der Obstbäume einer Streuobstwiese ist Grundlage für die jahrzehntelange Nutzung und das Bewahren von struktureller Vielfalt. Vergreisen die Bäume oder drohen Äste abzubrechen? Dann könnte ein ökologischer Pflegeschnitt eine gute Möglichkeit sein, ihre Streuobstwiese zu fördern. Ziel des Pflegeschnitts ist es, die Bäume vital und stabil ins hohe Alter zu begleiten. Nebenbei verbessert sich oft auch der Ertrag.
Voraussetzungen für eine Förderung über uns, den LPV Forchheim:
• Extensiv genutzte Streuobstwiese im Landkreis Forchheim.
• Mindestens 10 zu pflegende Streuobstbäume.
• Eigenverantwortliche Entfernung des entstandenen Schnittguts.
• Es wurde/wird keine KULAP-Förderung für die Einzelbäume bezogen.
Die Förderung über Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) umfasst die Durchführung eines ökologischen Pflegeschnitts durch eine/n qualifizierten Baumpfleger/in, welcher von uns organisiert wird.