Landschaftspflegeverband Forchheim e.V.

Streuobst fördern: Welche Unterstützung es 2026 im Landkreis Forchheim gibt

Streuobstwiesen gehören zu den artenreichsten Kulturlandschaften Bayerns. Sie prägen das Landschaftsbild, bieten Lebensraum für unzählige Tier-, Pilz- und Pflanzenarten und liefern zugleich hochwertiges Obst aus regionaler, extensiver Bewirtschaftung. Damit diese wertvollen Bestände langfristig erhalten bleiben, gibt es verschiedene Förderprogramme. Im Landkreis Forchheim erfolgt die Förderung unter anderem über den Landschaftspflegeverband (LPV) Forchheim im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR)  die vom Bayerischen Umweltministerium finanziert wird.


Was die LNPR fördert

Die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie unterstützt Maßnahmen zum Erhalt, zur Pflege und zur Wiederherstellung von Streuobstbeständen. Gefördert werden unter anderem:


  • Pflegeschnitte an Streuobstbäumen
    Fachgerechte, naturnahe Erhaltungsschnitte sichern die Vitalität alter Bäume und verlängern ihre Lebensdauer. Vernachlässigte oder aus verschiedenen Gründen nicht mehr gepflegte Bestände können so wieder zukunftsfähig gemacht werden.
  • Nachpflanzungen
    Gefördert werden standortgerechte, hochstämmige Obstbäume, um Lücken zu schließen oder neue Streuobstbestände zu etablieren.



Das Besondere an der LNPR: Die Förderung ist praxisnah und vergleichsweise unbürokratisch. Sie richtet sich an Kommunen ebenso wie an Vereine, Verbände und Privatpersonen, vorausgesetzt, die Maßnahmen dienen dem Naturschutz.


Details und eine Übersicht finden Sie unter anderem hier: Streuobstförderungen

Interesse an einer LNPR Förderung?
Bitte melden Sie sich spätestens bis zum
28. Februar bei:


Kathrin Hösch

kathrin.hoesch@lra-fo.de

09191 / 86-4304

Weitere Förderprogramme: KULAP und VNP

Neben der LNPR gibt es zusätzliche Programme, die je nach Bewirtschaftungsform und Zielsetzung interessant sein können:


  • KULAP (Kulturlandschaftsprogramm): Richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe und fördert unter anderem extensive Bewirtschaftung, Grünlandpflege und bestimmte Maßnahmen, die auch Streuobstbestände betreffen können.
  • VNP (Vertragsnaturschutzprogramm): Unterstützt naturschutzfachlich besonders wertvolle Flächen, darunter auch Streuobstwiesen, wenn bestimmte Bewirtschaftungsauflagen eingehalten werden.


Welche Förderung sinnvoll ist, hängt von der Fläche, der Nutzung und den geplanten Maßnahmen ab.


Beratung: Der direkte Weg zur passenden Förderung

Da die Programme unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen haben, empfiehlt sich eine individuelle Beratung. Wer klären möchte, welche Förderung zur eigenen Fläche passt oder wie Maßnahmen optimal geplant werden können, wendet sich am besten direkt an unsere Streuobstberaterin:


Frauke Gabriel

Landratsamt Forchheim
Fachbereich 42 - Naturschutz

frauke.gabriel@lra-fo.de

09191 / 86-4219


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